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    Hausratversicherung Schadensfall, so gehen Sie richtig vor

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    Hausratversicherung: Was tun im Schadensfall?

    Das Wichtigste in 30 Sekunden

    Im Schadensfall einer Hausratversicherung sollten Sie zunächst die Sicherheit aller beteiligten Personen gewährleisten und gegebenenfalls Hilfe verständigen. Danach dokumentieren Sie den Schaden gründlich mit Fotos und Zeugenberichten und ergreifen Maßnahmen zur Schadensminderung. Melden Sie den Schaden schnellstmöglich, meist innerhalb von drei Tagen, Ihrer Versicherung und arbeiten Sie eng mit dem Gutachter zusammen, um eine faire Schadensbewertung zu erzielen. Reparaturen sollten erst nach Freigabe durch die Versicherung durchgeführt werden.

    Hausratversicherung: Was tun im Schadensfall?

    Ein Schadensfall kann schnell und unvermittelt eintreten, sei es durch einen Wasserschaden, einen Einbruch oder ein Feuer. In solchen Situationen ist es wichtig, schnell und überlegt zu handeln, um den Schadensbetrag möglichst gering zu halten und die Erstattung durch Ihre Hausratversicherung zu sichern. Diese Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen, das richtige Vorgehen im Ernstfall zu wählen.

    Schritt 1: Sicherheit und Erste Hilfe

    Unmittelbar nach dem Schadensereignis sollte Ihre erste Priorität die Sicherheit sein. Stellen Sie sicher, dass keine Gefahr mehr für Sie oder andere Personen besteht. Bei Verletzungen kümmern Sie sich zuerst um notwendige medizinische Hilfe. Falls nötig, alarmieren Sie die Polizei oder Feuerwehr.

    Schritt 2: Schadensdokumentation

    Eine gründliche Dokumentation des Schadens ist entscheidend für die spätere Abwicklung mit der Versicherung. Fotografieren Sie den Schaden aus verschiedenen Winkeln und sammeln Sie Beweise wie Zeugenberichte oder erhaltene Quittungen. Eine genaue Schadensliste mit betroffenen Gegenständen und deren Wert hilft bei der Schadensmeldung.

    Schritt 3: Schadensminderung

    Ihr Versicherungsvertrag verpflichtet Sie dazu, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Dies ist als „Schadenminderungspflicht“ bekannt und im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) verankert. Ergreifen Sie alle Maßnahmen, die eine Verschlimmerung des Schadens verhindern. Dazu zählt das Abdichten eines Wasserschadens oder das vorübergehende Übersiedeln von Gegenständen bei Gefahr einer weiteren Beschädigung. Mehr erfahren.

    Schritt 4: Schadensmeldung bei Ihrer Versicherung

    Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung. In der Regel verlangen Versicherungen, dass Schäden ohne schuldhaftes Zögern angezeigt werden, häufig innerhalb von 3 Tagen. Informieren Sie sich über das Prozedere zur Schadensmeldung in Ihrem Vertrag und kontaktieren Sie Ihren Versicherer entsprechend. Detaillierte Informationen zum Ablauf der Schadensmeldung finden Sie in diesem Artikel: Wie funktioniert die Schadensmeldung bei der Hausratversicherung?.

    Schritt 5: Zusammenarbeit mit dem Gutachter

    Ein Gutachter wird Ihren Schaden beurteilen, um die genaue Schadenshöhe festzustellen. Unterstützen Sie den Gutachter dabei, indem Sie alle relevanten Informationen und Dokumente bereitstellen. Diese Zusammenarbeit kann den Prozess beschleunigen und Missverständnisse vermeiden.

    Schritt 6: Kostenvoranschläge und Reparaturen

    Bevor Sie mit Reparaturen beginnen, sollten Sie die Freigabe Ihrer Versicherung einholen. Reparaturen sollten in der Regel von Fachleuten durchgeführt werden, besonders wenn dies von Ihrer Versicherung verlangt wird. Holen Sie mehrere Kostenvoranschläge ein und entscheiden Sie sich für eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung zur Schadensbehebung. Mehr erfahren.

    Wann sollten Sie handeln?

    • Sie haben gerade einen akuten Wasserschaden, Brandschaden oder Einbruch in Ihrer Wohnung entdeckt.
    • Ein entstandener Schaden breitet sich weiter aus und gefährdet weiteren Hausrat.
    • Sie haben den Schadenort noch nicht aus verschiedenen Winkeln fotografiert oder dokumentiert.
    • Der Vorfall liegt bereits mehr als 24 Stunden zurück und Ihre Versicherung ist noch nicht informiert.
    • Sie stehen kurz davor, Handwerker für die Reparatur zu beauftragen, haben aber noch keine Freigabe Ihres Versicherers.

    → Dann sollten Sie jetzt umgehend handeln, um Ihre Erstattung zu sichern.

    Schritt 7: Erstattung und Zahlung

    Nach der Bewertung des Schadens wird Ihnen die Versicherung die vereinbarte Erstattung auszahlen. Informieren Sie sich hier darüber, welche Kosten die Hausratversicherung typischerweise abdeckt: Hausratversicherung: Was zahlt sie wirklich?.

    Es ist wichtig, regelmäßig Ihre Hausratversicherung zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um im Schadensfall ausreichend abgesichert zu sein. Tipps zur Wahl der richtigen Versicherung finden Sie hier: Tipps zur Wahl der richtigen Hausratversicherung.

    Diese Anleitung soll Ihnen dabei helfen, im Schadensfall überlegt zu handeln und fundierte Entscheidungen zu treffen. Dabei sei angemerkt, dass eine individuelle Beratung durch einen Fachmann die beste Option ist, um sich optimal abzusichern. Eine persönliche Beratung kann hier kostenlos angefragt werden, um Ihnen in Ihrer speziellen Situation die bestmögliche Unterstützung zu bieten.

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Wie schnell sollte ich einen Schaden bei der Versicherung melden?

    Idealerweise melden Sie den Schaden sofort oder spätestens innerhalb weniger Tage nach Entdeckung des Schadens. Einige Versicherungsverträge haben hierzu spezifische Fristen.

    Was passiert, wenn ich keinen Eigenbeleg für die beschädigten Gegenstände habe?

    Wenn Sie keine Kaufbelege mehr haben, sollten Sie andere Nachweise wie Fotos, Kontauszüge oder Zeugenberichte vorlegen, um den Besitz der Gegenstände zu belegen.

    Kann ich die Reparaturen selbst durchführen?

    Reparaturen sollten in der Regel von Fachleuten durchgeführt werden, besonders wenn dies von Ihrer Versicherung verlangt wird. Eigenreparaturen sind möglich, sofern sie professionell und sicher durchgeführt werden und Sie die Verfahren vorher mit Ihrer Versicherung abklären.

    Was ist, wenn der Gutachter weniger bezahlt, als der Schaden tatsächlich kostet?

    In solchen Fällen haben Sie das Recht, eine Nachbegutachtung zu beantragen oder, bei fortbestehender Meinungsverschiedenheit, ein unabhängiges Gutachten in Auftrag zu geben. Mehr erfahren.

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