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    Hausratversicherung bei Renovierung, so vermeiden Sie Fehler

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    Hausratversicherung und Renovierung: Risiken richtig absichern

    Das Wichtigste in 30 Sekunden

    Bei Renovierungen sind zahlreiche Risiken im Spiel, die Ihre Hausratversicherung betreffen können. Durch Arbeiten wie Bohren oder Schweißen erhöhen sich die Gefahren von Wasserschäden und Bränden erheblich. Zudem steigt das Einbruchrisiko durch offene Türen und Baugerüste. Viele bestehende Versicherungen decken diese Risiken nicht in vollem Umfang ab. Informieren Sie sich, wie Sie Ihre wertvollen Möbel und Geräte während der Renovierung optimal schützen und finanzielle Verluste vermeiden können.

    Renovierung und Hausratversicherung: Warum das Thema so wichtig ist

    Eine Renovierung ist ein aufregendes Projekt. Egal, ob Sie eine Mietwohnung optisch auffrischen oder Ihr eigenes Zuhause umfassend modernisieren, am Ende steht der Wunsch nach einem schöneren, komfortableren Wohnumfeld. Doch wo gehobelt wird, da fallen sprichwörtlich auch Späne. Während der Bauphase lauern zahlreiche Risiken, die nicht nur die Bausubstanz, sondern vor allem Ihr wertvolles Hab und Gut bedrohen können. Ein unachtsamer Moment beim Bohren, ein Funke beim Flexen oder eine offen gelassene Tür für die Handwerker können schnell zu immensen finanziellen Schäden führen.

    Viele Mieter und Eigentümer gehen davon aus, dass ihre bestehenden Versicherungen automatisch alle Szenarien abdecken. Doch gerade bei Umbauarbeiten verändern sich die Rahmenbedingungen für den Versicherungsschutz. Wenn Sie beispielsweise Wände durchbrechen, neue Wasserleitungen verlegen lassen oder ein Baugerüst am Haus aufstellen, steigt das Risiko für bestimmte Schäden drastisch an. Hier ist es essenziell zu wissen, wie Sie Ihre Werte richtig schützen und welche Hausratversicherung und Renovierungsarbeiten: Tipps zur Absicherung Ihnen dabei helfen können, finanzielle Verluste zu vermeiden.

    Die häufigsten Risiken während der Umbauphase

    Um zu verstehen, warum ein genauer Blick auf den Versicherungsschutz so wichtig ist, müssen wir uns die typischen Gefahrenquellen bei einer Renovierung ansehen. Die Praxis zeigt, dass bestimmte Schadensfälle während Bauarbeiten besonders häufig auftreten.

    Leitungswasserschäden durch angebohrte Rohre

    Einer der häufigsten und ärgerlichsten Schäden bei der Renovierung ist der klassische Wasserschaden. Sie möchten nur schnell ein neues Regal im Badezimmer anbringen oder die Halterung für den neuen Küchenschrank montieren, treffen jedoch mit der Bohrmaschine exakt eine wasserführende Leitung. Das austretende Wasser beschädigt nicht nur das Mauerwerk, sondern durchnässt oft auch teure Möbel, Elektrogeräte oder den frisch verlegten Teppichboden. Wasser sucht sich seinen Weg und kann in kürzester Zeit einen enormen Schaden am Hausrat verursachen.

    Brandgefahr durch handwerkliche Arbeiten

    Feuer ist ein weiteres, massives Risiko. Bei Arbeiten mit Trennschleifern (Flex), beim Schweißen oder auch beim unvorsichtigen Umgang mit Heißluftföhns zum Entfernen alter Farbe können Funken fliegen. Treffen diese auf leicht entzündliche Materialien wie Abdeckfolien, Verdünnungsmittel oder Holzstaub, kann in Sekundenschnelle ein Brand entstehen. Auch fehlerhaft installierte Elektrik, die zu einem Kurzschluss führt, ist eine häufige Brandursache bei der Modernisierung von Altbauten.

    Erhöhtes Einbruchrisiko durch Baugerüste und offene Türen

    Ein oft unterschätztes Risiko ist der Einbruchdiebstahl. Wenn für die Fassadenrenovierung oder den Fensteraustausch ein Baugerüst aufgestellt wird, bietet dies Einbrechern eine bequeme Leiter direkt zu den Fenstern in den oberen Stockwerken. Zudem herrscht auf Baustellen oft ein reges Kommen und Gehen. Handwerker lassen Türen für den Materialtransport offen stehen, was es unbefugten Personen leicht macht, unbemerkt in die Wohnung zu gelangen und Wertgegenstände oder teure Werkzeuge zu entwenden.

    Was deckt die Hausratversicherung während der Bauphase ab?

    Die Hausratversicherung ist Ihr finanzieller Schutzschild für alle beweglichen Dinge in Ihrem Zuhause. Als Faustregel gilt: Wenn Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung theoretisch auf den Kopf stellen könnten, gehört alles, was herausfällt, zum Hausrat. Dazu zählen Möbel, Kleidung, Unterhaltungselektronik, Teppiche und auch Wertsachen.

    Wann sollten Sie handeln?

    • Sie planen umfangreiche Umbauarbeiten wie Wanddurchbrüche oder die Verlegung neuer Wasserleitungen.
    • Sie lassen für Fassaden- oder Dacharbeiten ein Baugerüst an Ihrem Gebäude aufstellen.
    • Handwerker gehen bei Ihnen ein und aus, wodurch Haus- oder Wohnungstüren regelmäßig unverschlossen bleiben.
    • Sie oder Ihre Handwerker führen feuergefährliche Arbeiten mit Trennschleifern, Schweißgeräten oder Heißluftföhns durch.
    • Sie werten Ihren Hausrat durch die Modernisierung massiv auf, beispielsweise durch den Einbau einer teuren neuen Küche oder hochwertiger Bodenbeläge.

    → Dann sollten Sie Ihren Versicherungsschutz jetzt überprüfen.

    Während einer Renovierung greift die Hausratversicherung grundsätzlich weiterhin für die vertraglich vereinbarten Gefahren. Das sind in der Regel Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel sowie Einbruchdiebstahl und Raub. Wenn also durch einen Rohrbruch (auch einen selbst verursachten, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt) Ihre Möbel beschädigt werden, erstattet die Versicherung den Neuwert der betroffenen Gegenstände. Es ist jedoch wichtig, die Grenzen des Schutzes zu kennen. Die Versicherung zahlt nicht für Schäden am Gebäude selbst. Wenn das angebohrte Rohr repariert und die Wand neu verputzt werden muss, ist dies kein Fall für den Hausrat.

    Die klare Abgrenzung: Hausrat vs. Gebäude

    Besonders bei umfassenden Renovierungen verschwimmen für Laien oft die Grenzen zwischen dem Gebäude und dem Hausrat. Wenn Sie beispielsweise einen neuen, teuren Parkettboden fest mit dem Untergrund verkleben, wird dieser in der Regel zum Gebäudebestandteil. Ein schwimmend verlegtes Laminat hingegen kann zum Hausrat zählen. Auch bei Einbauküchen gibt es feine Unterschiede, je nachdem, ob sie individuell für den Raum angefertigt wurden oder aus Serienmöbeln bestehen. Es gibt wichtige Unterschiede zwischen Hausrat- und Wohngebäudeversicherung, die darüber entscheiden, an wen Sie sich im Schadensfall wenden müssen. Als Mieter sind Sie in der Regel nur für Ihren Hausrat zuständig, während der Vermieter die Wohngebäudeversicherung trägt. Wenn Sie jedoch als Mieter auf eigene Kosten bauliche Veränderungen vornehmen (sogenannte Mieterinvestitionen), müssen diese oft speziell in die Hausratversicherung eingeschlossen werden.

    Die Gefahr der Unterversicherung durch Wertsteigerung

    Ein Aspekt, der bei fast jeder größeren Renovierung vergessen wird, ist die Anpassung der Versicherungssumme. Eine Modernisierung zielt meist darauf ab, den Wohnkomfort zu erhöhen. Sie kaufen eine neue, hochwertige Einbauküche, ersetzen die alten Pressspan-Möbel durch massives Holz oder statten das Wohnzimmer mit modernster Smart-Home-Technik und einem großen Flachbildfernseher aus. All diese Neuanschaffungen erhöhen den Gesamtwert Ihres Hausrats erheblich.

    Wenn Ihre Versicherungssumme noch auf dem Stand von vor fünf Jahren ist, als Sie mit einer studentischen Einrichtung eingezogen sind, laufen Sie direkt in eine Unterversicherung. Das bedeutet: Der tatsächliche Wert Ihres Hausrats ist höher als die Summe, für die Sie versichert sind. Im Schadensfall hat das fatale Konsequenzen. Die Versicherung wird die Entschädigung anteilig kürzen, und zwar nicht nur bei einem Totalschaden, sondern auch bei kleineren Schäden. Wenn Sie beispielsweise nur zu 50 Prozent des tatsächlichen Wertes versichert sind, erhalten Sie auch bei einem kleinen Wasserschaden am Teppich nur 50 Prozent der Kosten erstattet.

    Um dieses Risiko zu umgehen, sollten Sie nach jedem größeren Umbau den Wert Ihres Hausrats neu kalkulieren und eine Unterversicherung in der Hausratversicherung vermeiden. Am einfachsten gelingt dies durch die Vereinbarung eines Unterversicherungsverzichts, wofür meist eine bestimmte Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche (oft 650 Euro) angesetzt wird. Ob dieser Pauschalwert für Ihre neue, luxuriöse Ausstattung noch ausreicht, sollten Sie genau prüfen.

    Wichtige Pflichten: Was Sie Ihrer Versicherung melden müssen

    Ein Versicherungsvertrag basiert auf dem Prinzip von Treu und Glauben. Das bedeutet auch, dass Sie die Versicherung über wesentliche Veränderungen informieren müssen, die das Risiko eines Schadens erhöhen. In der Fachsprache nennt man dies "Gefahrerhöhung".

    Das Baugerüst als klassische Gefahrerhöhung

    Wenn an Ihrem Wohngebäude ein Baugerüst aufgestellt wird, müssen Sie dies Ihrer Hausratversicherung zwingend melden. Wie bereits erwähnt, erleichtert ein Gerüst Einbrechern den Zugang erheblich. Melden Sie das Gerüst nicht und es kommt zu einem Einbruch über genau diesen Weg, kann die Versicherung die Leistung drastisch kürzen oder sogar komplett verweigern. Meistens ist die Meldung eine reine Formsache. Einige Versicherer verlangen für die Dauer der Standzeit einen kleinen Risikozuschlag, andere nehmen es lediglich kostenfrei in die Akten auf. Wichtig ist nur, dass Sie Ihrer Meldepflicht nachkommen.

    Längere Abwesenheit während der Renovierung

    Manchmal ist eine Renovierung so umfassend, dass die Wohnung für mehrere Wochen oder Monate unbewohnbar ist. Wenn Sie in dieser Zeit bei Verwandten, in einem Hotel oder einer Ausweichwohnung leben, steht Ihr eigentliches Zuhause leer. Auch ein längerer Leerstand (meist ab 60 Tagen) gilt als Gefahrerhöhung, da beispielsweise ein unentdeckter Rohrbruch in einer leeren Wohnung viel größere Schäden anrichten kann, als wenn jemand vor Ort ist und das Wasser sofort abstellt. Informieren Sie Ihren Versicherer, wenn Sie die Wohnung temporär verlassen.

    Ausgelagerter Hausrat: Versicherungsschutz bei externer Lagerung

    Wo lassen Sie Ihre Möbel, wenn der Boden im Wohnzimmer neu verlegt oder die Wände gestrichen werden? Oft wird der Hausrat vorübergehend in die Garage, in den Keller oder sogar in angemietete Lagerboxen (Self-Storage) ausgelagert. Hier greift die sogenannte Außenversicherung, die ein fester Bestandteil der meisten Hausratversicherungen ist.

    Die Außenversicherung schützt Ihren Hausrat auch dann, wenn er sich vorübergehend nicht in der versicherten Wohnung befindet. Allerdings gibt es hier zeitliche und finanzielle Begrenzungen. Meist ist der Schutz auf wenige Monate (z. B. drei bis sechs Monate) und auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme (oft 10 bis 20 Prozent) limitiert. Zudem muss der Ausweichort gewisse Sicherheitsstandards erfüllen. Ein offener Carport bietet keinen ausreichenden Schutz gegen Diebstahl, ein abgeschlossener Kellerraum oder ein professionelles Lagerabteil hingegen schon. Prüfen Sie vorab die genauen Bedingungen Ihrer Police, wenn Sie teure Möbel auslagern.

    Wann greift die Hausratversicherung nicht?

    So umfassend der Schutz einer guten Hausratversicherung auch ist, sie ist kein Freifahrtschein für unvorsichtiges Handeln. Ein zentraler Begriff im Versicherungsrecht ist die Fahrlässigkeit. Wenn Sie einen Schaden absichtlich herbeiführen, zahlt die Versicherung selbstverständlich nicht. Doch wie verhält es sich, wenn Sie einfach nur unvorsichtig waren?

    Sollten Sie jetzt konkret handeln?

    • Sie haben Ihren Versicherer noch nicht über die baulichen Veränderungen informiert und riskieren durch diese nicht gemeldete Gefahrenerhöhung im Ernstfall Ihren kompletten Versicherungsschutz.
    • Sie wissen, dass der Wert Ihrer Einrichtung durch die Modernisierung steigt, haben die vertragliche Versicherungssumme jedoch nicht angepasst, wodurch bei einem Totalverlust eine teure Unterversicherung droht.
    • Sie verzichten bisher auf die Prüfung wichtiger Leistungserweiterungen, wie den Schutz bei grober Fahrlässigkeit, obwohl gerade im hektischen Baustellenalltag schnell folgenschwere Fehler passieren.
    • Sie schieben die vertragliche Aktualisierung Ihrer Police aufgrund des Renovierungsstresses weiter auf und nehmen bewusst in Kauf, bei einem plötzlichen Schadenereignis die Kosten aus eigener Tasche zu zahlen.

    → Dann sollten Sie jetzt konkrete Schritte festlegen, bevor weitere finanzielle Nachteile entstehen.

    Das Problem der groben Fahrlässigkeit

    Leichte Fahrlässigkeit (ein kurzes Augenblicksversagen) ist in der Regel immer mitversichert. Schwieriger wird es bei der groben Fahrlässigkeit. Diese liegt vor, wenn Sie die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzen und einfache, naheliegende Überlegungen nicht anstellen. Ein klassisches Beispiel bei der Renovierung: Sie lassen einen Eimer mit brennbaren Lösungsmitteln direkt neben einem Heizstrahler stehen, verlassen den Raum für längere Zeit und es kommt zum Brand. Oder Sie verlassen die Baustelle am Abend und lassen die Haustür sperrangelweit offen stehen, woraufhin Werkzeug und Hausrat gestohlen werden.

    In solchen Fällen konnte der Versicherer früher die Leistung komplett verweigern. Heute wird die Entschädigung meist im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens gekürzt. Allerdings bieten moderne Tarife oft einen Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Das bedeutet, die Versicherung zahlt den vollen Schaden, auch wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie sich informieren: Hausratversicherung: Was ist grobe Fahrlässigkeit? und prüfen, ob Ihr Tarif diesen wichtigen Zusatzbaustein enthält.

    Schäden durch Handwerker: Wer haftet?

    Wenn Sie professionelle Handwerker beauftragen und diese einen Schaden an Ihrem Hausrat verursachen, ist primär die Betriebshaftpflichtversicherung des Handwerksbetriebs zuständig. Rutscht dem Maler der Farbeimer aus der Hand und ruiniert Ihr teures Sofa, muss er bzw. seine Versicherung dafür aufkommen. Dennoch ist es ratsam, den Schaden auch der eigenen Hausratversicherung zu melden, da diese oft in Vorleistung tritt (Neuwertentschädigung) und sich das Geld später vom Verursacher zurückholt. Haftpflichtversicherungen erstatten nämlich in der Regel nur den Zeitwert des beschädigten Gegenstands, was für Sie einen finanziellen Nachteil bedeuten würde.

    Prävention: So minimieren Sie Risiken während des Umbaus

    Der beste Versicherungsschutz ist der, den man gar nicht erst in Anspruch nehmen muss. Mit ein paar einfachen präventiven Maßnahmen können Sie das Risiko von Schäden während der Renovierungsphase deutlich reduzieren.

    • Vor dem Bohren prüfen: Nutzen Sie immer ein Leitungsortungsgerät, bevor Sie in Wände bohren. Diese kleinen Helfer spüren Strom-, Wasser- und Gasleitungen auf und kosten nur einen Bruchteil dessen, was ein Wasserschaden anrichten würde.
    • Wasser und Strom abstellen: Wenn Sie an sanitären Anlagen arbeiten, drehen Sie den Haupthahn ab. Bei Arbeiten an der Elektrik muss die entsprechende Sicherung zwingend herausgenommen und gegen Wiedereinschalten gesichert werden.
    • Staub und Schmutz vermeiden: Feiner Baustaub kann in elektronische Geräte eindringen und diese zerstören. Decken Sie Fernseher, Computer und Musikanlagen nicht nur oberflächlich ab, sondern verpacken Sie diese staubdicht oder räumen Sie sie besser in einen anderen Raum.
    • Sicherung von Wertsachen: Wenn Handwerker im Haus sind, sollten Schmuck, Bargeld und kleine, teure Elektronikgeräte sicher in einem Tresor verwahrt oder vorübergehend bei einer Vertrauensperson ausgelagert werden.
    • Tägliche Kontrollgänge: Bevor Sie die Baustelle am Abend verlassen oder die Handwerker verabschieden, prüfen Sie alle Fenster und Türen auf Verschluss. Kontrollieren Sie auch, ob alle Wasserhähne abgedreht sind und keine potenziellen Brandquellen (wie heiße Werkzeuge) unbeaufsichtigt herumliegen.

    Die richtige Versicherungssumme nach der Renovierung ermitteln

    Sobald der Staub sich gelegt hat und die Renovierung abgeschlossen ist, erstrahlt Ihr Zuhause in neuem Glanz. Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt, um Kassensturz zu machen. Gehen Sie durch alle Räume und notieren Sie die Werte der neu angeschafften Möbel, Böden (sofern sie zum Hausrat zählen) und Geräte. Addieren Sie diese Werte zu Ihrem bestehenden Hausrat.

    Wenn die Summe den bisherigen Rahmen sprengt, müssen Sie aktiv werden. Kontaktieren Sie Ihre Versicherung und passen Sie den Vertrag an. Nur durch eine Hausratversicherung und Versicherungssumme: Optimale Berechnung stellen Sie sicher, dass Ihr neu geschaffener Wohlfühlort auch in Zukunft finanziell optimal abgesichert ist. Bewahren Sie zudem alle Rechnungen der Neuanschaffungen sorgfältig auf. Im Idealfall scannen Sie diese ein und speichern sie digital an einem sicheren Ort (z.B. in einer Cloud), damit sie bei einem eventuellen Brand nicht ebenfalls vernichtet werden.

    Fazit: Entspannt renovieren mit dem richtigen Schutz

    Eine Renovierung kostet Zeit, Nerven und viel Geld. Umso wichtiger ist es, das finanzielle Risiko durch unvorhergesehene Ereignisse so gering wie möglich zu halten. Die Hausratversicherung ist dabei ein verlässlicher Partner, sofern sie auf dem aktuellen Stand ist und Sie Ihre vertraglichen Pflichten (wie die Meldung von Gefahrerhöhungen) ernst nehmen. Trennen Sie klar zwischen Gebäude- und Hausratschäden, sichern Sie Ihre Wertsachen während der Bauphase und passen Sie nach Abschluss der Arbeiten Ihre Versicherungssumme an den neuen, höheren Wert Ihres Inventars an. Wer diese Grundregeln beachtet, kann sich voll und ganz auf die kreative Gestaltung seiner vier Wände konzentrieren.

    Eine Renovierung bringt viele Veränderungen mit sich, nicht nur in Ihren Räumlichkeiten, sondern auch bei Ihren Versicherungswerten. Um im Schadensfall keine bösen Überraschungen zu erleben, ist eine individuelle Prüfung Ihres bestehenden Schutzes oft der sicherste Weg. Jeder Haushalt ist einzigartig, und pauschale Lösungen greifen oft zu kurz. Gerne bieten wir Ihnen eine kostenfreie und unverbindliche persönliche Beratung an. Gemeinsam werfen wir einen Blick auf Ihre aktuelle Police, passen die Versicherungssummen an Ihre neuen Gegebenheiten an und schließen eventuelle Deckungslücken, damit Sie Ihr frisch renoviertes Zuhause vollkommen sorgenfrei genießen können.

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Muss ich meiner Versicherung melden, wenn ich meine Wohnung renoviere?

    Normale Schönheitsreparaturen wie Streichen oder Tapezieren müssen Sie nicht melden. Wenn jedoch ein Baugerüst aufgestellt wird, die Wohnung für längere Zeit unbewohnt ist oder Sie tragende Wände einreißen, gilt dies als Gefahrerhöhung und muss dem Versicherer zwingend mitgeteilt werden.

    Zahlt die Hausratversicherung, wenn ein Handwerker etwas beschädigt?

    Verursacht ein beauftragter Handwerker einen Schaden an Ihrem Hausrat, haftet primär dessen Betriebshaftpflichtversicherung. Diese zahlt jedoch meist nur den Zeitwert. Ihre Hausratversicherung kann oft den Neuwert erstatten und nimmt anschließend den Handwerker in Regress. Es lohnt sich daher, den Schaden beiden Versicherungen zu melden.

    Sind meine Möbel versichert, wenn ich sie während des Umbaus in einer Garage lagere?

    Ja, über die sogenannte Außenversicherung ist Ihr Hausrat auch außerhalb der Wohnung vorübergehend versichert. Dies ist jedoch zeitlich (meist auf wenige Monate) und betraglich (z.B. 10% der Versicherungssumme) begrenzt. Zudem muss der Lagerort gegen Einbruch gesichert sein, eine offene Garage reicht hierfür nicht aus.

    Gehört mein neu verlegter Boden zum Hausrat oder zum Gebäude?

    Das hängt von der Art der Verlegung ab. Schwimmend verlegtes Laminat oder Klick-Vinyl, das Sie bei einem Auszug theoretisch wieder mitnehmen könnten, zählt in der Regel zum Hausrat. Fest verklebter Parkettboden oder Fliesen werden hingegen zum festen Bestandteil des Gebäudes und fallen in den Zuständigkeitsbereich der Wohngebäudeversicherung.

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